Auffällig ist schliesslich die Übereinstimmung der Angabe von O.________, wonach die Schläge des Beschuldigten ins Gesicht stark und jene in den Oberkörper viel weniger stark gewesen seien, mit der Aussage von E.________, wonach der Beschuldigte ihr mehrmals erzählt habe, dass er gerne Menschen ins Gesicht schlage, um sie zu entstellen (pag. 2085). Dies bestätigte der Beschuldigte insofern, als er angab, er habe einmal mit ihr über diese Dinge gesprochen und ihr erzählt, dass er bei früheren Schlägereien nur ins Gesicht geschlagen habe (pag.