Sie hatte dem Beschuldigten einen Tag vor dem Vorfall erneut klargemacht, dass er sie beschmutzte. O.________ schilderte seine Angst vor dem Beschuldigten eindrücklich und machte detaillierte Aussagen. Beispielsweise beschrieb er die Augen des Beschuldigten, welche rot und glasig gewesen seien. Ebenfalls konnte er die Diskussion hinsichtlich des vom Beschuldigten verlangten Geldes, die in der Gewaltanwendung gipfelte, lebensnah beschreiben. Seinen Aussagen zufolge versuchte E.________ ihm zu sagen, dass er Probleme habe. Daraus lässt sich nicht schliessen, dass erkennbar war, dass auch E.________ in Schwierigkeiten steckte.