Aufgrund der Aussagen von E.________ erachtet es das Gericht ferner als erstellt, dass O.________ keine Kenntnis über die fehlende Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlung mit E.________ hatte. So gab sie an, dass sie nicht habe besorgt aussehen dürfen und so tun habe müssen, als würde sie lächeln (pag. 1782). Schliesslich erwähnte E.________ gegenüber O.________ auch nicht, mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden gewesen zu sein.