Auffällig ist, wie der Beschuldigte seine Aussagen immer wieder – vor allem, wenn er damit konfrontiert wird, dass seine Aussagen nicht mit denjenigen der übrigen Beteiligten übereinstimmen – anpasst und versucht, sich hinter seinem Alkoholkonsum zu verstecken. Er versucht Glauben zu machen, sich nicht im Detail an die Geschehnisse des Abends erinnern zu können. Wenn es aber um die Frage geht, ob E.________ mit dem Treffen einverstanden gewesen sei, will er sich sicher sein, dass dem so gewesen sei. So gab er mehrfach an, E.________ sei einverstanden gewesen (pag. 1827) und habe ebenfalls Sex zu dritt gewollt (pag.