Auf Vorhalt der Aussagen von O.________, wonach ein möglicher Dreier nie vereinbart worden sei, gab er an, bei seinen Aussagen zu bleiben. Jetzt wo er darüber nachdenke, hätte er es sich nur vorgestellt, dass sie etwas zu dritt machen könnten (pag. 1828). Anlässlich der Einvernahme vom 14. November 2020 – und somit nur ein Tag nach der ersten Einvernahme – gab er wiederum an, dass vereinbart gewesen sei, dass O.________ sich selbst befriedige während dieser den Fuss von E.________ betrachte (pag. 1856). […]