Es gelang ihm zudem seine inneren Gedankenvorgänge und Wahrnehmungen lebensnah zu schildern, was ferner für die Glaubhaftigkeit seiner Angaben spricht (Der Beschuldigte habe ein wenig fassungslos gewirkt [pag. 1742]; Er habe schon vorher ein komisches Gefühl gehabt bei diesem Mann [pag. 1742]; Da ihm die Situation nicht gefallen habe, habe er dem Paar vorgeschlagen, die CHF 150.00 zu behalten und sich zu verabschieden [pag. 1742]; Da sei ihm klargeworden, dass die ganze Sache erfunden gewesen sei, um das ganze Geld aus ihm herauszuholen [pag. 1743]; Aus Instinkt sei er duschen gegangen, um das Blut zu säubern [pag. 1743]).