97 Zusammengefasst ist festzuhalten, dass E.________ sowohl das Rahmen- als auch das Kerngeschehen in zeitlicher und örtlicher Hinsicht detailliert schilderte. Ihre Aussagen sind zudem mit den vorhandenen objektiven Beweismitteln in Einklang zu bringen (vgl. Chatnachrichten Ziff. 9.2.1 hiervor). Angesichts der zahlreichen vorhandenen Realkennzeichen sind die Aussagen von E.________ insgesamt als glaubhaft einzustufen. 9.4.2.b. Aussagen von O.________