Sie schilderte ihre eigenen Wahrnehmungen, wonach sie gesehen habe, dass die Weigerung von O.________ den Beschuldigten wütend gemacht habe (pag. 1780). O.________ sei sehr mutig gewesen, obwohl sie ihm habe ansehen können, dass er Angst gehabt habe (pag. 1782). Als der Beschuldigte zu ihr ins Auto gestiegen sei, sei er völlig ausser sich gewesen (pag. 1782). Sie habe gesehen, dass die linke Hand des Beschuldigten Schnitte aufgewiesen habe (pag. 1782). Als sie das blutverschmierte T-Shirt des Beschuldigten gesehen habe, habe sie gedacht, dass O.________ tot sei (pag. 1783).