17.8.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist weitgehend unbestritten. Die Beteiligten sind sich einig, dass es am 12. bzw. 13. November 2020 als Antwort auf ein Inserat von O.________ zu einem Treffen in der Wohnung von O.________ kam. Des Weiteren ist unbestritten, dass E.________ ihren Fuss entblösste und O.________ dazu masturbierte. Vom Beschuldigten bestritten wird, dass er E.________ zum Treffen mit O.________ gezwungen haben soll. Er macht geltend, dass sie damit einverstanden gewesen sei. Der Sachverhalt des Raubes z.N. von O.________ ist unbestritten und in Rechtskraft erwachsen.