Der Beschuldigte nahm über die Internetplattform (Erotik Kontaktanzeigen) „BF.________(Adresse)“ Kontakt auf mit O.________ und es wurde für am späten Abend des 12.11.2020 ein sexuelles Treffen (insbes. Anschauen von Frauenfüssen beim Masturbieren inkl. Anfassen/Lecken der Füsse sowie evtl. «Hand-» oder «Blowjob» durch die Frau) vereinbart. Der Beschuldigte verlangte von E.________, dass sie ihn begleitet und beim Treffen mitmacht, obwohl er wusste, evtl. in Kauf nahm, dass sie das nicht wollte.