Der unbekannte Mann befand sich in der irrigen Vorstellung, dass E.________ mit den Handlungen einverstanden war. Er durfte gestützt auf die gesamten Umstände davon ausgehen, dass E.________ mit den sexuellen Handlungen einverstanden war, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Demgegenüber wusste der Beschuldigte, dass die fremden Männer keine Ahnung davon hatten, in welcher Situation sich E.________ befand und er nutzte dies bewusst aus. Auch bei diesem Treffen gab der Beschuldigte gemäss den Aussagen von E.________ die Anweisungen und behielt das Geschehen in seiner Kontrolle.