91 8.3.3. Beweisergebnis […] Das Gericht stützt sich bei der Beurteilung des Sachverhalts auf die glaubhaften Angaben von E.________. Den widersprüchlichen Aussagen des Beschuldigten kann kein Glauben geschenkt werden. Es handelt sich beim in Frage stehenden Vorfall zudem um den typischen Modus Operandi des Beschuldigten.