Die Aussagen des Beschuldigten erweisen sich auch in Bezug auf diesen Vorfall als wenig konstant, widersprüchlich, ausweichend und rechtfertigend. So versuchte er anlässlich seiner ersten Einvernahme Glauben zu machen, dass sie «den Typen» nicht persönlich getroffen hätten (pag. 1829). Am Tag darauf gab er an, dass sie sich zwar mit einem Mann getroffen hätten, allerdings sei nichts passiert (pag. 1856). Erst anlässlich der dritten Einvernahme und nachdem er wohl Kenntnis von den Aussagen von E.________ vom 20. November 2022 erlangt hatte, gab er schliesslich am 14. Dezember 2020 an, dass sie sich mit einem älteren Mann getroffen hätten (pag.