Sie versuchte den Beschuldigten auch nicht übermässig oder unnötig zu belasten und gab an, dass sie den Beschuldigten habe überzeugen können, zu gehen (pag. 2054) sowie, dass er gegenüber dem Mann keine Gewalt angewendet bzw. diesem einzig gedroht habe (pag. 2054). Ebenso gab sie an, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mit Penetration gehabt hätten (pag. 2053). Schliesslich ist zu bemerken, dass die von ihr geschilderten Emotionen mit ihrer Reaktion anlässlich der Befragung (Erbrechen; pag. 2053) übereinstimmten.