Die Aussagen von E.________ erweisen sich als extrem authentisch, sehr detailliert, realitätsbezogen und widerspruchsfrei. Es gelang ihr den Vorfall sowohl in örtlicher Hinsicht als auch in Bezug auf den unbekannten Mann (insbesondere seine persönlichen Merkmale) genau zu bezeichnen. Ebenso gab sie überzeugend an, dass der Beschuldigte die Anweisungen für die sexuellen Handlungen gab. So habe der Beschuldigte sich selbst ausgezogen und den Mann aufgefordert, sich ebenfalls auszuziehen. Er habe ihr und dem Herrn gesagt, was sie tun müssten und sie hätten es getan. Der Mann habe sie