89 17.7.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die subjektiven Beweismittel umfassend und korrekt wiedergegeben. Darauf kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 5382 ff., S. 86 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Es wird auf eine Zusammenfassung der oberinstanzlich erhobenen Beweismittel verzichtet. Auf diese wird in der nachfolgenden Beweiswürdigung eingegangen. 17.7.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien