, stattdessen E.________ ihre Vagina zu lecken. Im Anschluss führte der Mann sie mit dem Auto zurück zum Parkplatz in BP.________(Ortschaft). Der unbekannte Mann durfte gestützt auf die Umstände davon ausgehen, dass E.________ mit den sexuellen Handlungen einverstanden war, was aber nicht der Fall war. 17.7.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Auch bei diesem Vorfall ist der Rahmensachverhalt grundsätzlich unstrittig. Der Beschuldigte bestreitet jedoch, E.________ zum Treffen mit dem unbekannten Mann sowie den sexuellen Handlungen gezwungen zu haben und macht geltend, sie seien beide einverstanden gewesen.