Der Mann meinte in der Folge, dass er nicht weitermachen wolle, sie sollten alleine ohne ihn weitermachen. E.________ musste jedoch auf Anweisung des Beschuldigten den Penis des Mannes in den Mund nehmen und dieser steckte seine Finger in ihre Vagina. Daraufhin legte sich der Beschuldigte hin und verlangte von E.________ einen „Blowjob“ (gemeint Oralverkehr), was sie befolgte. Währenddessen sollte der Mann sie penetrieren, was aber nicht gelang, da er keine Erektion bekam. Der Beschuldigte wies ihn in der Folge an, stattdessen E.________ ihre Vagina zu lecken.