(Marke)) und fuhren mit ihm zu dessen Wohnung (vermutlich in F.________(Ortschaft)). In der Wohnung des Mannes zog sich der Beschuldigte aus und forderte den Mann sowie E.________ auf, sich ebenfalls auszuziehen. Der Beschuldigte gab in der Folge dem Mann sowie E.________ Anweisungen betreffend die gegenseitige Vornahme von sexuellen Handlungen zwecks eigener sexuellen Erregung. So sollte der Mann z.B. die Brüste von E.________ berühren. Als der Mann keine Erektion bekam, wurde der Beschuldigte wütend. Der Mann meinte in der Folge, dass er nicht weitermachen wolle, sie sollten alleine ohne ihn weitermachen.