Somit wusste der Beschuldigte ab diesem Moment, dass sie die sexuelle Handlung nicht wollte. Dazu passt, dass er ihre Beine mit Gewalt öffnen musste und anmerkte, dass ihm ihre Vagina gehöre und er damit mache, was er wolle. Dieses Gebahren passt zum hiervor bereits erörterten Charakter des Beschuldigten. Weiter ist festzuhalten, dass es entgegen der Verteidigung durchaus möglich ist, Beine auseinanderzudrücken, obwohl in der einen Hand eine Bierflasche gehalten wird (bspw. mit dem Handrücken).