Er habe damit lediglich den «Vaginarand» berührt. Anlässlich der Hauptverhandlung gab er plötzlich an, gesagt zu haben, dass sie es auch gerne reintun würde (pag. 5178), womit die Einführung des Flaschenhalses für ihn doch nicht derart abwegig gewesen zu sein scheint. Aufgrund seines sonstigen Aussageverhaltens sind seine Angaben auch in Bezug auf diesen Vorfall mit grösster Zurückhaltung zu würdigen. Hinzu kommt, dass kein Anlass besteht, an den Aussagen von E.________ zu zweifeln und – wie bereits in Bezug auf den Vorfall gemäss Ziff.