86 Hand die Beine einer Person auseinanderzudrücken. Der angeklagte Sachverhalt sei erstellt (pag. 5829 f.). 17.6.5 Erwägungen der Kammer Hinsichtlich der Freiwilligkeit der Duldung der Vornahme von sexuellen Handlungen von E.________ kann vorab auf die Ausführungen in E. 17.2.4 hiervor verwiesen werden. Die Vorinstanz hält weiter korrekt fest, was folgt (pag. 5378, S. 84 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Mangels Vorliegen [sic!