Vielleicht sei sie überrascht gewesen, wie sich dies entwickelt habe. Sie habe aufhören wollen und der Handlung in dem Sinne einen gewissen Widerstand geleistet, dass sie nicht mehr gewollt habe, was sie allerdings aufgegeben habe. So sei es dem Beschuldigten möglich gewesen, sein Vorhaben mit der Bierflasche durchzuführen. In der Folge sei es auch auf dem Balkon zum Geschlechtsverkehr gekommen, welcher offensichtlich auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft aus freien Stücken geschehen sei.