Sie habe sich auf den Balkon in eine Position begeben, aus der ersichtlich gewesen sei, dass sie keinen Slip getragen habe und habe den Beschuldigten darauf hingewiesen. Dass der Beschuldigte als sexuell reizbarer und aktiver Mann auf dieses Bild reagieren werde, sei ihr bewusst gewesen. In der Folge habe er gemäss der Anklageschrift reagiert, sie berührt und versucht, ihre Beine zu öffnen. Der Beschuldigte habe aber in keiner Weise Gewalt angewendet. Es handle sich offensichtlich um eine sexuelle Spielerei.