17.6.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet, den Flaschenhals in die Vagina von E.________ eingeführt zu haben. Er macht geltend, mit dem Flaschenhals lediglich den «Vaginarand» berührt zu haben, wobei E.________ damit einverstanden gewesen sei. Ebenso bestreitet der Beschuldigte, die Beine von E.________ zwecks Einführens des Flaschenhalses gewaltsam geöffnet zu haben. 17.6.3 Beweismittel