Als E.________ neben dem Beschuldigten auf dem Balkon sass, fing er sie an zu berühren und versuchte ihre Beine zu öffnen. E.________, welche das nicht wollte, drückte diese zusammen. Der Beschuldigte wendete daraufhin bewusst Gewalt an, um ihre Beine zu öffnen und den Widerstand zu brechen. Dazu sagte er, dies gehöre ihm und er mache damit, was er wolle. In der Folge führte er gegen den Willen von E.________ den Hals einer Bierflasche (Glasflasche) in ihre Vagina ein.