_ schilderte glaubhaft, dass sie sich geekelt hatte und ein solcher Ekel hätte sich kaum erst beim Einführen der Salatgurke eingestellt. Vor diesem Hintergrund erscheint auch die Darstellung des Beschuldigten, wonach man die Salatgurke für das Liebesspiel gemeinsam im Denner gekauft und E.________ diese wegen der Zimmertemperatur vorher aus dem Kühlschrank genommen habe, als lebensfremd. Vielmehr ist naheliegender, dass die Salatgurke – wie E.________ vorbrachte – gemeinsam für eine Mahlzeit gekauft wurde. Ausserdem sagte sie gegenüber dem Beschuldigten unmissverständlich und bestimmt, dass es sie ekelte, sie dies nicht wollte und Schmerzen hatte.