Was die Verteidigung oberinstanzlich dagegen vorbrachte, überzeugt nicht. Ob diese Sexualpraktik als ungewöhnlich anzusehen ist oder nicht, kann mangels Relevanz offengelassen werden. Erstellt ist gestützt auf die glaubhaften Aussagen von E.________, dass sie sich ekelte, Schmerzen hatte und dem Beschuldigten sagte, er solle aufhören. Es mag zutreffen, dass ein Partner eine neue Praktik zuerst ausprobieren will, um anschliessend zu beurteilen, ob sie gefällt oder nicht. Von einem solchen Szenario ist vorliegend allerdings nicht auszugehen. E.________ schilderte glaubhaft, dass sie sich geekelt hatte und ein solcher Ekel hätte sich kaum erst beim Einführen der Salatgurke eingestellt.