Diesen Ausführungen ist zu folgen. Auch oberinstanzlich verstrickte sich der Beschuldigte in weitere Widersprüche. Entgegen seiner Aussage, er habe dies ausprobiert, nachdem er mit seinem Onkel gesprochen und ihm im Scherz gesagt habe, dass man Frauen eine Gurke in die Vagina stecken sollte (pag. 1933), wies dies der Beschuldigte an der Berufungsverhandlung von sich und gab an, er würde mit seiner Verwandtschaft nicht über Sex reden (pag. 5807 Z. 8). Ebenfalls waren vor oberer Instanz die von E.________ erlittenen Schmerzen kein Thema mehr; vielmehr sagte der Beschuldigte aus, er glaube, sie sei mit der Gurke einmal gekommen (pag.