__ als glaubhaft erachtet werden. Sodann hält die Vorinstanz korrekt fest, was folgt (pag. 5377, S. 81 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Was der Beschuldigte dagegen vorbringt überzeugt nicht. So widerspricht er sich zunächst in Bezug auf das Zustandekommen des Vorfalls. Anfänglich gab er an, dass er – nachdem er mit seinem Onkel darüber gesprochen habe – E.________ gefragt habe, ob es interessant sein könnte so etwas zu tun. Er habe eine Gurke genommen und ein Kondom darübergestülpt (pag. 1933). Später gab er an, dass sie die Gurke zusammen im Denner gekauft hätten.