Wenn er getrunken habe, habe sie schreckliche Angst vor seinen Taten gehabt (pag. 1959). Zudem gab sie an, dass er – nachdem er das Video gesehen habe – begonnen habe zu trinken und sie anschliessend verprügelt habe, was mit dem Verhalten des Beschuldigten unter Alkoholeinfluss in Einklang zu bringen ist. Sie versuchte den Beschuldigten auch nicht übermässig oder unnötig zu belasten und gab an, dass sie diesem gesagt habe, er solle aufhören und er dies – wenn auch nicht unmittelbar und erst nach anfänglicher Weigerung – getan habe (pag. 1332 und 1959).