Wenn E.________ die Gurke zum Zweck der sexuellen Handlung am gleichen Tag ausgesucht, gekauft und für die Zimmertemperatur aus dem Kühlschrank genommen habe, dann habe sie aktiv verhindert, dass der Beschuldigte auch nur die leiseste Chance gehabt habe, zu erkennen, dass sie damit nicht einverstanden gewesen sei. Daraus, dass die Staatsanwaltschaft den Geschlechtsverkehr als einvernehmlich und jedenfalls nicht als Folge der angeblich ausgeübten Gewalt nicht anklage, ergebe sich zwingend, dass der Beschuldigte nicht gewusst habe und auch nicht habe wissen können, dass E.___