Die Verteidigung brachte für den Beschuldigten im Wesentlichen vor, E.________ habe vor der Polizei ausgesagt, dass sie es versucht hätten, aber weil es nicht geklappt habe, hätten sie normalen Geschlechtsverkehr gehabt. Diese Aussagen liessen darauf schliessen, dass es eine normale Handlung zwischen beiden Partnern gewesen sei. Gemäss den Aussagen des Beschuldigten habe man am gleichen Tag hierfür gemeinsam eine Salatgurke gekauft in der Absicht, diese später für sexuelle Spielereien zu verwenden. Gemäss den Aussagen von E.__