81 17.5.3 Beweismittel Die Vorinstanz hat die vorhandenen subjektiven Beweismittel umfassend und korrekt wiedergegeben. Darauf kann integral verwiesen werden (pag. 5375 ff., S. 79 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Auf die oberinstanzlich erhobenen Beweismittel wird im Rahmen der nachfolgenden Beweiswürdigung eingegangen. 17.5.4 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung brachte für den Beschuldigten im Wesentlichen vor, E.______