__ abzustellen ist und sich der Vorfall so zugetragen hat, wie von ihnen geschildert wurde. 17.4.7 Fazit Der Modus Operandi des Beschuldigten ist auch bei diesem Vorfall klar erkennbar. Der in der Anklageschrift umschriebene Sachverhalt ist insgesamt erstellt. Der Beschuldigte wusste, dass E.________ die «Sex-Treffen» nicht wollte und schuf bei ihr bewusst eine Zwangssituation, um seinen Willen durchzubringen. 17.5 Vorwurf gemäss Ziff. I.A.3.1. der Anklageschrift 17.5.1 Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird unter Ziff. I.A.3.1. der Anklageschrift (pag. 4888) Folgendes vorgeworfen: 3. Sexuelle Nötigung (Art.