Es war der Beschuldigte, der die Anweisungen gab und die Zügel in der Hand behielt. Indem er die Vereinbarung zum Treffen sowie das Erscheinen vor Ort durchsetzte und auch während des Treffens Anweisungen gab, rief er den Irrtum bei N.________ hervor und hielt diesen auch aufrecht. Dadurch täuschte er ihn über die Einwilligung von E.________ zu sexuellen Handlungen. 17.4.6 Beweisergebnis Mit der Vorinstanz kommt die Kammer zum Schluss, dass auf die Aussagen von E.________ und N.________ abzustellen ist und sich der Vorfall so zugetragen hat, wie von ihnen geschildert wurde.