80 Zwangssituation vor. Er durfte gestützt auf die gesamten Umstände davon ausgehen, dass E.________ mit den sexuellen Handlungen einverstanden war, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Demgegenüber wusste der Beschuldigte, dass die fremden Männer keine Ahnung davon hatten, in welcher Situation sich E.________ befand und er nutzte dies bewusst aus. Es war der Beschuldigte, der die Anweisungen gab und die Zügel in der Hand behielt.