Komisch mutet insbesondere an, dass der Beschuldigte sich zunächst sicher sein will, dass E.________ den zu dritt erfolgen Sexualkontakt mit N.________ gewollt habe, um auf konkrete Frage hin anzugeben, dass sie nicht darüber gesprochen hätten, da der Mann im Gegensatz zum ersten Mal jung gewesen sei (pag. 1901).