Doch wenn sie getrunken habe, habe er sie davon überzeugen können (pag. 1937). Anlässlich der Staatsanwaltschaftlichen Einvernahme gab er an, es treffe zu, dass E.________ gesagt habe, sie wolle keinen Sex mit anderen Personen, wenn sie nüchtern gewesen sei. Selbst als er die Personen angeschrieben habe, um das Treffen zu arrangieren, habe E.________ immer wieder gesagt, dass sie es nicht machen wolle.