N.________ gab im Weiteren seine eigenen Wahrnehmungen preis, wonach ihm sofort klargeworden sei, dass der Beschuldigte ziemlich betrunken gewesen sei. Er sei getaumelt, seine Augen seien rot und glänzend gewesen. Sie sei freundlich gewesen und nicht betrunken (pag. 1700). Weiter konnte er genaue Gesprächsinhalte wiedergeben, wie beispielsweise, dass er vom Beschuldigten gefragt worden sei, ob er E.________ möge, was er mit ja beantwortet habe (pag. 1700). Ebenso gab er an, dass der