N.________ schilderte seine Emotionen sowohl während als auch nach dem Vorfall lebensnah. Er habe noch immer grosse Angst vor dem, was geschehen sei (pag. 1698). Als er seine Daten an der Rezeption habe abgeben müssen, sei er beruhigt gewesen und habe sich gut gefühlt (pag. 1700). Nachdem sie auf dem Bett Spass gehabt hätten, habe er sich noch immer gut gefühlt (pag. 1700). Nach der drohenden Aussage des Beschuldigten sei die Welt auf ihm zusammengebrochen und er habe sich beschissen gefühlt (pag. 1701). Er habe Angst gehabt und befürchtet, dass sie beispielsweise eine Waffe dabeihätten (pag. 1701). Er sei weinend aus dem Zimmer gerannt (pag. 1701).