E.________ versuchte den Beschuldigten auch nicht übermässig oder unnötig zu belasten. Als sie aus dem Bad gekommen sei, habe sich der Herr gerade wieder angezogen und habe geschwitzt vor Angst (pag. 2056). Sie gab diesbezüglich an, dass sie nicht wisse, was geschehen sei oder ob sie [der Beschuldigte und N.________] etwas zueinander gesagt hätten (pag. 2056). Ebenso gab sie an, dass der Beschuldigte – nachdem N.________ das Hotelzimmer verlassen hatte – Geschlechtsverkehr mit ihr wollte, wobei sie nicht gewollt habe und ihn habe davon überzeugen können den Ort zu verlassen.