_ hätten durchgeführt werden müssen, da der Beschuldigte nicht genügend Kenntnisse gehabt habe. Diese Aussage widerspreche zudem der Angabe des Beschuldigten, wonach die Buchung des Zimmers von E.________ vorgenommen worden sei. Selbst wenn dies zutreffen würde, zeige sich deutlich, dass die dem Beschuldigten übermittelten Botschaft sinngemäss allerhöchstens gelautet habe, dass sie eigentlich keinen Sex wolle und wenn er es wolle, dann solle er es selbst organisieren. In diese übermittelte Botschaft lasse sich aber nicht hineininterpretieren, dass E.________