17.4.2 Unbestrittener/bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist wiederum weitgehend unbestritten. Aufgrund der übereinstimmenden Angaben aller Beteiligten ist erstellt, dass sich der Beschuldigte, E.________ und N.________ nach Rückmeldung auf das Inserat von N.________ hin am 4. November 2020 im Hotel AR.________ in J.________(Ortschaft) trafen. Anschliessend kam es zu einem Sexualkontakt zu Dritt, bei welchem N.________ E.________ – nachdem eine vorgängig versuchte gleichzeitige Penetration mit dem Beschuldigten scheiterte – von hinten ungeschützt mit seinem Penis penetrierte. Der Beschuldigte bestreitet hingegen, E.__