mit den sexuellen Handlungen einverstanden war, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Demgegenüber wusste der Beschuldigte, dass die fremden Männer keine Ahnung davon hatten, in welcher Situation sich E.________ befand und er nutzte dies bewusst aus. Der Beschuldigte gab stets die Anweisungen und behielt die Situation unter Kontrolle. Er wurde gar, als G.________ nicht noch einen zweiten Akt vornehmen konnte und wollte, wütend und diesem gegenüber handgreiflich. Den Versuch von E.________, G.________ zu warnen bzw. ihm zu sagen, dass er sie wegschicken soll, unterband er sofort und drohte ihr in seiner Landessprache damit, sie in Stücke zu reissen.