_ zu den sexuellen Handlungen kann vorab auf die Erwägungen der Kammer (vgl. E. 17.2.4 hiervor) verwiesen werden. Demnach wusste der Beschuldigte, dass E.________ die «Sex-Treffen» nicht wollte und schuf bewusst eine Zwangssituation, um seinen Willen durchzubringen. Darüber hinaus drohte ihr der Beschuldigte nicht nur wenige Stunden vor und auf der Hinfahrt