Anlässlich seiner ersten Befragung gab er an, dass er E.________ nicht zum Geschlechtsverkehr mit dem Mann [G.________] gezwungen habe und dass er diesen nicht geschlagen habe. E.________ habe er ebenfalls nicht geschlagen und sie hätten es beide gewollt. Dass er sie am Abend gebeten habe, mit ihm Sex zu haben und an den alten Mann zu denken, stimme allerdings (pag. 1865).