Der Beschuldigte wurde insgesamt fünf Mal zum Vorfall befragt, zuletzt anlässlich der Hauptverhandlung. Auffällig ist, dass der Beschuldigte über die verschiedenen Einvernahmen hinweg immer wieder neue und widersprüchliche Angaben machte. Der Übersichtlichkeit halber werden die entscheidenden Aussagen und Widersprüche der jeweiligen Befragungen nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben: