68 Festnahme des Beschuldigten durchgeführt wurde und sie – gemäss eigenen Angaben – mental sehr erschüttert gewesen war und angab, dass sie seit 4 Tagen nicht geschlafen habe (pag. 2018). Sie gab anlässlich der Einvernahme auch mehrfach an, dass sie sich nicht gut erinnern könne und verwirrt sei. Sie glaube, 10 Tage schlafen zu müssen (pag. 2024). Sie sei verwirrt (pag. 2025). Dieser Gemütszustand ist angesichts des zuvor Erlebten mehr als nachvollziehbar.