Bei diesen Begegnungen habe sie Sex mit einem älteren Mann und ein anderes Mal mit einem anderen Mann haben müssen (pag. 2020). Sie schilderte danach vertieft den Vorfall vom 12. November 2020 und kam anschliessend wieder auf die früheren Vorfälle, insbesondere auf denjenigen, der sich in I.________(Ortschaft) abgespielt hatte, zu sprechen. Für die Kammer bestehen keine Zweifel, dass sich die Erzählungen von E.________ anlässlich der Einvernahme vom 13. November 2020 (vgl. pag. 2024) grösstenteils auf den Vorfall in I.________(Ortschaft) bezogen, zumal sie den Mann als «alt» beschrieb und er ein Lokal zu vermieten hatte, was auf G.________ zutrifft (vgl. die Beschreibung von E.__